Presbyterium

Gemeinde bewegen; Presbyteriumswahl 2024
© KG Oberholzklau
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Bekanntgabe des einheitlichen Wahlvorschlags

am 7. Januar 2024

für die Ev.-Ref. Kirchengemeinde Oberholzklau

 

Das Presbyterium gibt in alphabetischer Reihenfolge den einheitlichen Wahlvorschlag für die Ev.-Ref. Kirchengemeinde Oberholzklau bekannt:

Gemeinde bewegen; Presbyteriumswahl 2024
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Dieser einheitliche Wahlvorschlag umfasst in der neuen Wahlperiode insgesamt 13 Kandidatinnen und Kandidaten.In unserer Gemeinde sind 13 Stellen zu besetzen.

 

Da der einheitliche Wahlvorschlag nicht mehr Vorschläge enthält als Stellen zu besetzen sind, wird darauf hingewiesen, dass die Vorgeschlagenen mit der Bestandskraft des einheitlichen Wahlvorschlages (21. Januar 2024) als gewählt gelten.

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kann in der Zeit vom 8.01.2024 bis zum 12.01.2024 Beschwerde gegen diesen Wahlvorschlag und gegen einzelne Kandidatinnen und Kandidaten erheben. Mit der Beschwerde kann auch die Zurückweisung von Wahlvorschlägen gerügt werden.

 

Die Beschwerde ist schriftlich unter Angabe von Gründen einzureichen beim:

Presbyterium der Ev.-Ref. Kirchengemeinde Oberholzklau, Vor der Nörr 26, 57258 Freudenberg

oder beim:

Kreissynodalvorstand (BVA) des Ev. Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein, Burgstr. 21, 57072 Siegen

 

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